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Wohl kein Bereich ist so stark durch die Europäische Union reglementiert wie die Beleuchtung mit künstlichem Licht.
Beginnend mit der Verordnung (EG) Nr. 244/2009 der Kommission vom 18. März 2009, bekannt als „Glühlampenverbot“, über die Delegierte Verordnung (EU) Nr. 874/2012 der Kommission vom 12. Juli 2012, die die Energieverbrauchs-kennzeichnung von Lampen und Leuchten regelt, bis zur Verordnung (EU) Nr. 1194/2012 der Kommission vom 12. Dezember 2012, in der unter anderem die Anforderungen an LED-Lampen festgelegt sind, gibt es eine fast unüberschaubare Anzahl von Bestimmungen zu Lampen und Leuchten, die auch regelmäßig durch die Europäische Union aktualisiert und ergänzt werden.
Dazu kommen weitere gesetzliche Vorschriften, die unter Anderem auch Lampen und Leuchten betreffen, wie die Niederspannungsrichtlinie, die die Anforderungen an die Sicherheit von elektrischen Betriebsmitteln festlegt, die RoHSII-Richtlinie, in der der Einsatz bestimmter umweltschädlicher Stoffe verboten oder zumindest begrenzt wird, oder die Altgeräte-Richtlinie, in der es Vorgaben zur umweltgerechten Entsorgung ausgedienter Elektro- oder Elektronikgeräte gibt.
Alle diese Vorschriften sind einzuhalten, wenn ein Hersteller, Importeur oder Händler unter seinem Firmennamen Lampen oder Leuchten auf dem Markt der Europäischen Union anbietet.

Ausgehend aus einer profunden Kenntnis der Gesetzeslage bei Lampen und Leuchten und einer langjährigen Erfahrung auf diesem Gebiet bietet LIGHTSERVICES interessierten Unternehmen umfassende Hilfe bei der gesetzeskonformen Gestaltung der Erzeugnisse und der Erstellung der erforderlichen Produktdokumentation an.